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Repetitorium Dr. Unger

Das Assessor-Repetitorium beinhaltet die Darstellung der prozessualen Grundlagen innerhalb der Rechtspflege, die Grundlagen des Zivilprozesses, Urteilsaufbau, Klageverfahren, Verfahren der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe, Vollstreckungsklagen, das Verwaltungsprozessrecht, Sachurteilsvoraussetzungen, verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse, Widerspruchsverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, das Strafprozessrecht, Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren sowie das Haftrecht. Das Repetitorium umfasst den gesamten Lehrstoff der nach den Prüfungsordnungen der Länder Voraussetzung für die zweite juristische Staatsprüfung ist.

Auf Grund des außerordentlich umfangreichen Lehrstoffes empfiehlt sich der Beginn des Repetitoriums bereits unmittelbar zu Beginn des Referendariats. Die oft im Vergleich zum ersten Staatsexamen schlechteren Examensergebnisse begründen sich in der Regel darauf, dass der Umfang des formellen Rechts unterschätzt wird und gleichzeitig der Examenstermin fest liegt und nicht wie beim ersten Examen verschoben werden kann. Auch eine extreme Arbeitsintensität im letzten Halbjahr reicht dann oft nicht aus für ein gutes Examen, zumal die Zusatzbelastung durch die jeweilige Station nicht vorab eingeschätzt werden kann.

Entsprechend sollten Sie bei Interesse an einem überdurchschnittlichen Examensergebnis jetzt () mit dem "Repetitorium" beginnen. Denken Sie immer daran, dass der Begriff "Repetitorium" hier etwas irreführend ist, da im Unterschied zum ersten Examen der Repetitionseffekt hauptsächlich materielles Recht betrifft; das entscheidende formelle Recht lernen Sie faktisch erstmalig, da auch Ihre Ausbilder in den praktischen Referendarstationen in der Regel keine Zeit für eine umfangreiche Individual-Lehrtätigkeit zur Verfügung haben.

Die verbleibenden Stunden in der Arbeitsgemeinschaft reichen nicht für den Umfang des Lehrstoffes; von einer ausreichenden Übung im Hinblick auf das Anfertigen von Assessorklausuren, wie Sie im Staatsexamen von Ihnen gefordert werden, kann erst Recht in keinem Bundesland ausgegangen werden.

Wissenstest "Jura"
Fragekatalog "Rechtswissenschaften"




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  • Rechtskraft
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  • Grenzen der Rechtskraft
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  • Tatbestand im Zivilprozessrecht
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  • Vorläufige Vollstreckbarkeit
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  • Entscheidungsgründe im Zivilprozessrecht
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  • Zivilurteil 1. Instanz
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  • Kosten des Zivilurteils 1. Instanz
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  • Tenor eines Zivilurteils
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  • Anerkenntnis im Zivilprozessrecht
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  • Anerkenntnisurteil
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  • Prozessvergleich
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  • Verzicht im Zivilprozess
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  • Klagerücknahme
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  • Klagerücknahmeverpflichtung des Klägers
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  • Wirkungen des Prozessvergleichs
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  • Widerklage
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  • Besondere Fälle der Widerklage
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  • Darstellung der Widerklage in Gutachten
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  • Das Mahnverfahren
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  • Berufung
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  • Begründetheit der Berufung
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  • Entscheidung des Berufungsgerichts
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  • Urkundenprozess
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  • Nachverfahren im Zivilprozess
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  • Beweisrecht im Strafrecht
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  • Vernehmung
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  • Hauptverfahren StPO
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  • Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts StPO
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  • Abschluss des Ermittlungsverfahrens
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  • Einführung Verwaltungsprozessrecht
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  • Grundlagen Verwaltungsprozessrecht
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  • Ablauf Widerspruchsverfahren
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  • Begrifflichkeiten Verwaltungsprozessrecht
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  • Begründetheit eines Widerspruchsverfahrens
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  • Widerspruch
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  • Widerspruchsbehörde
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  • Widerspruchsverfahren
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  • Begründetheit der Rechtsmittel
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  • Besonderheiten Verpflichtungsklage
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  • Normenkontrollverfahren
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  • Vorläufiger Rechtsschutz
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  • Allgemeine Leistungsklage
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  • Verpflichtungsklage
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  • Gestaltungs- und Leistungsklage
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  • Sachentscheidungsvoraussetzungen eines Widerspruchs
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  • Statthaftigkeit der Klage- und Verfahrensart
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  • Grundlagen des Zwangsvollstreckungsrechts
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  • Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
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  • Klauselverfahren
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  • Eidesstattliche Versicherung
    Kontakt
    Dr. Unger             Fernrepetitorium

    Telefon:
    0681 / 390 5263

    E-mail:
    info@i-jura.de


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