FSH-Studiengänge
2. Staatsexamen
- Inhalt
- Ablauf
- Dauer/Gebühr
- Information
Repetitorium
Startseite
Repetitorium (1. Examen)
Repetitorium (2. Examen)
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Vorläufiger Rechtsschutz



Aufgaben:

1.) Welche Arten des vorläufigen Rechtsschutz gibt es und wann sind diese statthaft?

2.) Was versteht man unter „faktischem Vollzug“ und welcher einstweilige Rechtsschutz ist in diesem Fall statthaft?

3.) Was versteht man unter Suspensiveffekt und wann tritt dieser ein?



Lösungen:

1.) Die VwGO kennt zwei Arten des vorläufigen Rechtsschutzes. Zum einen die einstweitige Anordung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V VwGO, zum anderen die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO. Die einstweilige Anordnung nach § 80 V VwGO ist immer dann statthaft, wenn die Klage in der Hauptsache eine Anfechtungklage ist. Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO stellt den vorläufigen Rechtsschutz bei der Verpflichtungs-, Leistungs- und Feststellungsklage in der Hauptsache dar. § 80 V VwGO ist lex specialis gegenüber § 123 VwGO, vgl. § 123 V VwGO.

2.) Faktischer Vollzug liegt in den Fällen vor, in denen eine Behörde die Wiederherstellung oder Feststellung der aufschiebenden Wirkung oder eine gerichtliche Anordnung missachtet und den VA vollstreckt. Selbst wenn die statthafte Klageart in der Hauptsache eine Anfechtungsklage ist, so ist doch ausnahmsweise der einstweilige Rechtsschutz des § 123 VwGO einschlägig.

3.) Unter Suspensiveffekt versteht man eine vorübergehende Nicht-Vollstreckbarkeit des VA. Er tritt immer ein, wenn Widerspruch im Rahmen der Anfechtungsklage eingelegt wird oder die Anfechtungsklage erhoben worden ist.
Lediglich in den gesetzlich bestimmen Fällen des § 80 Abs. 2 VwGO und wenn ein Gericht die sofortige Vollstreckung angeordnet hat tritt er nicht ein.




< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
Dr. Unger             Fernrepetitorium

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@i-jura.de


Studienführer
Stellenangebote









Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner