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Zivilurteil 1. Instanz
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Aufgaben:
1.) Aus welchen Teilen besteht ein Zivilurteil?
2.) Was lässt sich aus dem folgenden zivilgerichtlichen Aktenzeichen – 11 O 636 / 02 - ablesen?
3.) Fertigen Sie eine Überschrift für ein Urteil, bei dem das LG Köln entschieden hat.
4.) Was gilt für die Parteibezeichnung im Urteil und warum?
Lösungen:
1.) Das Zivilurteil besteht aus drei großen Teilen: dem Rubrum, dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen.
2.) Die erste Zahl bezeichnet die Kammer beim Landgericht, die im konkreten Fall entscheidet, d.h. also die 11. Zivilkammer.
Dass es sich um ein Verfahren vor dem Landgericht handelt, ergibt sich aus dem darauf folgenden Buchstaben, den „O“ bedeutet „Allgemeine Zivilsachen vor dem Landgericht“.
(Zur Erinnerung: Diese sog. Registerzeichen finden Sie im Anhang I zum Schönfelder, direkt hinter der Gebührentabelle!)
Die auf den Buchstaben folgende Zahl bezeichnet die Nummer der neu bei Gericht eingegangenen Sache, vorliegend handelt es sich also um die 636. Sache. Zuletzt folgt hinter dem Querstrich das Jahr, in welchem die Sache bei Gericht eingegangen ist (hier im Jahre 2002).
3.)
1. Landgericht Köln
URTEIL
Im Namen des Volkes
In dem Rechtsstreit
4.) Grundsätzlich werden im Rubrum die Parteien selbst, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Prozessbevollmächtigten angegeben. Die Parteien müssen dabei so genau wie möglich bezeichnet werden, da das Urteil Grundlage einer späteren Zwangsvollstreckung ist. Daher muss eine Verwechslung zwingend ausgeschlossen sein.
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