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Grundlagen des Zwangsvollstreckungsrechts



Aufgaben:

1.) Was ist Gegenstand des Zwangsvollstreckungsrechts?

2.) In welche beiden großen Teile lässt sich das Zwangsvollstreckungsrecht einteilen und in welchen Gesetzen sind diese geregelt?

3.) Wie bezeichnet man die Parteien im Zwangsvollstreckungsverfahren?

4.) Wie lautet die der Systematik des Zwangsvollstreckungsrechts zugrundeliegende Fragestellung?

5.) Erläutern Sie Ihre Antwort auf die vorgenannte Frage.

6.) In welche beiden großen Teile gliedert sich die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Zwangsvollstreckung?

7.) Welche Prüfungspunkte gehören zur Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung?

8.) Nennen Sie die vier möglichen Vollstreckungsorgane.



Lösungen:

1.) Das Zwangsvollstreckungsrecht beschäftigt sich damit, wie derjenige, der im Zivilverfahren ein (ggf. auch nur wegen der Kosten) obsiegendes Urteil erstritten oder einen sonstigen vollstreckbaren Titel erlangt hat, zur Befriedigung seines Anspruches kommt, wenn der Schuldner nicht freiwillig leistet.

2.) Die Einzelzwangsvollstreckung und die Gesamtvollstreckung. Die Einzelzwangsvollstreckung ist überwiegend im 8. Buch der ZPO, die Gesamtvollstreckung überwiegend in der InsO geregelt.

3.) Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner.

4.) Wegen was wird in was vollstreckt?

5.) Für das erste „was“ gibt es zwei Alternativen, nämlich der Vollstreckungsgläubiger begehrt die Vollstreckung einer Geldforderung (Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung) und der Vollstreckungsgläubiger begehrt von dem Vollstreckungsschuldner eine Handlung, Duldung oder Unterlassung (Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe einer Sache oder Erwirkung einer Duldung, Handlung oder Unterlassung).Das zweite „was“ ist nur relevant bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Hier gibt es wiederum zwei Alternativen, nämlich die Vollstreckung in bewegliches Vermögen (unterteilt in körperliche Sachen, Forderungen, Herausgabeansprüche und andere Vermögensrechte) und die Vollstreckung in unbewegliches Vermögen.

6.) Die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung und die ordnungsgmäße Durchführung der Zwangsvollstreckung.

7.) Die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen (Gerichtsbezogene, parteibezogene Voraussetzungen), die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung), die besonderen Vollsteckungsvoraussetzungen (Kalendertag, Sicherheitsleistung, Zug-um-Zug), das Fehlen von Vollstreckungshindernissen.

8.) Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht, Prozessgericht erster Instanz, Grundbuchamt.




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