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Besteuerungszeitpunkt von Mieteinnahmen



Mieteinnahmen werden im Zeitpunkt des Zuflusses versteuert, d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Steuerpflichtige über die Einkünfte verfügen kann. Regelmäßig wiederkehrende Einkünfte, die kurz vor bzw. nach der Beendigung des Kalenderjahres (i.d.R. am 31.12) zufließen, werden dem Steuerjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.


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