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Willenserklärungen durch Mittelsperson



Aufgaben:

1.) Wann liegt Zugang bei der Abgabe einer WE an einen Empfangsvertreter vor?

2.) Wann liegt Zugang bei der Abgabe einer WE an einen Empfangsboten vor?

3.) Wann liegt Zugang bei der Abgabe einer WE an einen Erklärungsboten vor?

4.) Nennen Sie zwei Beispiele eines Empfangsboten.

5.) Nennen Sie zwei Beispiele eines Erklärungsboten.



Lösungen:

1.) Mit Zugang an den Empfangsvertreter liegt gleichzeitig Zugang beim Erklärungsempfänger vor.

2.) Die Erklärung geht dem Erklärungsempfänger in dem Zeitpunkt zu, zu dem regelmäßig die Weitergabe an ihn zu erwarten ist.

3.) Die Erklärung geht dem Erklärungsempfänger erst mit der Übermittlung an ihn selbst zu.

4.) Kaufmännischer Angestellter, Hausgehilfin, Familienangehöriger.

5.) Nachbar, im Haus oder der Wohnung beschäftigte Handwerker, Kinder.




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0681 / 390 5263

E-mail:
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