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Abgrenzung: Inhalts-, Erklärungs-, Verlautbarkeitsirrtum
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Aufgaben:
1.) Wie kann man den Irrtum nach § 119 I Fall 1 kurz charakterisieren?
2.) Welchen Irrtum regelt § 119 I Fall 2 BGB?
3.) Welche Voraussetzungen gibt es für eine ordnungsgemäße Anfechtung?
4.) Was versteht man unter Eigenschaft i. S. d. § 119 II BGB?
Lösungen:
1.) Der Erklärende weiß, was er erklärt, weiß aber nicht, was er damit erklärt.
2.) Den sogenannten Erklärungsirrtum, bei dem ein Irrtum in der Erklärungshandlung vorliegt (Versprechen, Vergreifen, Verschreiben).
3.) Anfechtungserklärung, Anfechtungsgrund, Anfechtungsfrist, richtiger Anfechtungsgegner.
4.) Alle wertbildenden Faktoren, nur nicht den Wert selbst.
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