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Ende der Rechtshängigkeit



Aufgaben:

1.) Welche Arten der Beendigung eines Prozesses und damit der Rechtshängigkeit kennen Sie?

2.) An welche Vorraussetzungen ist die Klagerücknahme gebunden?

3.) Was versteht man unter übereinstimmender Erledigungserklärung bzw. unter einseitiger (streitiger) Erledigungserklärung?



Lösungen:

1.) Der Prozess und damit die Rechtshängigkeit enden mit der Rechtskraft eines in dieser Sache ergangenen Endurteils, mit der Rücknahme der Klage, mit dem Abschluss eines Prozessvergleiches und mit Erledigung der Hauptsache.

2.) Die Klagerücknahme ist dem Kläger bis zur Antragstellung in der mündlichen Verhandlung jederzeit ohne weitere Voraussetzungen möglich. Nach der Antragstellung muss der Beklagte und ggf. der Vertreter des öffentlichen Interesses der Klagerücknahme zustimmen.

3.) Eine übereinstimmende Erledigungserklärung liegt dann vor, wenn beide Parteien gegenüber dem Gericht erklären, dass die Hauptsache erledigt sei. Das Gericht erklärt dann durch Beschluss, dass die Hauptsache erledigt sei und entscheidet dabei auch über die Kosten. Bei einer einseitigen bzw. streitigen Erledigungserklärung erklärt der Kläger die Hauptsache für erledigt und der Beklagte widerspricht jener Erklärung. In diesem Fall muss das Gericht entscheiden, ob tatsächlich die Hauptsache erledigt ist.



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