FSH-Studiengänge
2. Staatsexamen
- Inhalt
- Ablauf
- Dauer/Gebühr
- Information
Repetitorium
Startseite
Repetitorium (1. Examen)
Repetitorium (2. Examen)
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Was regelt die Steuergesetzgebungshoheit?



Die Steuergesetzgebungshoheit regelt, für welche Steuern der Bund, die Länder oder die Gemeinden die Gesetzgebungsbefugnisse haben. Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung für Zölle und Finanzmonopole.

Darüber hinaus hat er die konkurrierende Gesetzgebung über alle anderen Steuern, vorausgesetzt, dass
dem Bund die Einnahmen aus dieser Steuer ganz oder zum Teil zustehen
es sich nicht um örtliche Verbrauch- und Aufwandssteuern handelt
es sich nicht um Kirchensteuer handelt
Die Länder haben das Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung, falls der Bund sein Gesetzgebungsrecht nicht in Anspruch nimmt.
Ein ausschließliches Gesetzgebungsrecht haben die Länder für die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern.

Die Gemeinden haben kein eigenes Steuergesetzgebungsrecht, sie dürfen nur die Hebesätze für die Realsteuern festlegen


< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
Dr. Unger             Fernrepetitorium

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@i-jura.de


Studienführer
Stellenangebote









Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner