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Erläuterung desWohnsitzprinzips



Bei der Besteuerung ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt des Steuersubjekts ausschlaggebend. Der Wohnsitz des Steuersubjekts ist für die geographische Abgrenzung der Besteuerung relevant.


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