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Der Unterschied zwischen Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung.



Der wesentliche Unterschied zwischen der Teilkostenrechnung und der Vollkostenrechnung besteht darin, dass in der Teilkostenrechnung die fixen Gemeinkosten nicht in die Zuschlagssätze mit eingehen, sondern sämtliche Fixkosten zusammengefasst und in der Kostenträgerzeitrechnung von der Summe der Deckungsbeiträge abgezogen werden.


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