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Beginn der Rechtshängigkeit



Aufgaben:

1.) Wann tritt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Rechtshängigkeit ein?

2.) Was versteht man unter anderweitiger Rechtshängigkeit und welche Folgen hat jene?



Lösungen:

1.) Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird die Streitsache mit Eingang der Klageschrift bei dem Gericht rechtshängig.

2.) Ist ein Streitgegenstand zwischen den Parteien bereits rechtshängig, so ist eine weitere Klage derselben Parteien über denselben Streitgegenstand wegen der bereits bestehenden anderweitigen Rechtshängigkeit unzulässig.



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